Fast in jeder Stadt findet man zur Zeit Ferienangebote von Sportvereinen, die in Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden Sportfreizeiten oder -reisen anbieten. Wer solche Maßnahmen organisiert steht dabei natürlich auch vor der Frage, wie die Teilnehmer dieser Veranstaltungen vernünftig versichert werden können.
Die Durchführung aller satzungsgemäßen Sportprogramme und auch die persönliche, gesetzliche Haftpflicht der dabei eingesetzten Trainer und Übungsleiter ist durch den Sportversicherungsvertrag zwischen der ARAG Sportversicherung und den deutschen Landessportbünden und -verbänden (LSB/LSV) abgedeckt. Infos dazu gibt’s bei den jeweils zuständigen Versicherungsbüros.
Vereinsmitglieder, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen, sind über den Sportversicherungsvertrag abgedeckt.
Für teilnehmende Nichtmitglieder gilt das hingegen nicht: Den gleichen Versicherungsschutz wie normale Mitglieder können sie nur dann erlangen, wenn der Veranstalter für sie eine Sport-Zusatzversicherung abschließt.
Die versicherten Vereine sind natürlich abgesichert für Fälle, die sich im Zusammenhang mit Nichtmitgliedern ergeben können (z.B. Haftpflichtansprüche eines Nichtmitglieds anlässlich einer Vereinsveranstaltung).
Sinnvoll ist unter Umständen auch eine Auslandsreise-Heilkostenversicherung, eine Reisegepäck- oder eine Reiseunfallversicherung.
Ausführliche Informationen und eine Beratung zu diesem Thema erhalten Sie im Versicherungsbüro Ihres Landessportbundes /-verbands, wo Sie die auf Ihre Aktivitäten abgestimten Reise- und/oder Nichtmitgliederversicherungen bei Bedarf auch sofort abschließen können.
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG